Gesetzliche Grundlagen
Die internationalen Freiwilligendienste werden auf gesetzlicher Grundlage des weltwärts-Programms und des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes (IJFD) durchgeführt. Dazu finden sich im Folgenden die entsprechenden Grundlagen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der internationale Freiwilligendienst kein Freiwilliges Soziales Jahr (im Sinne der gesetzlichen Grundlage FSJ) ist. Dieses unterliegt grundsätzlich anderen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich der gesetzlichen Sozialversicherung. Eine Verwechslung kann bei den Behörden zu Irritationen und Komplikationen führen.
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